AGB

1. Ich nehme an dem Programm des Wassersportcenters auf eigene Gefahr teil. Die Benutzung der Wassersportgeräte geschieht ebenfalls auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer überprüfen das Gerät vor der Benutzung und melden eventuelle Materialmängel.

 
2. Die Teilnehmer bleiben stets in Sichtweite des Centerpersonals. Mieter, die längere Fahrten machen möchten, müssen diese vorher absprechen.
 
3. Ich hafte für die von mir verursachten Schäden an Personen und Material. Die Firma (Fun2Fun) haftet nur für den Schaden, welchen der Teilnehmer bei der Benutzung eines gemieteten Bootes oder während des Programms verursacht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann in jedem Fall keinerlei Anspruch auf Entschädigung gegen die Firma erhoben werden.
 
4. Ich bestätige, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen die Teilnahme an den Programmen des Wassersportcenters bestehen.
 
5. Ich bestätige, mindestens 15 Minuten selbstständig schwimmen zu können.
 
6. Ich folge den Weisungen des Centerpersonals unbedingt. Schwimmer, Taucher und Schnorchler haben absoluten Vorrang. Die Teilnehmer und Mieter weichen ihnen rechtzeitig aus und achten auf die Fallweite des Mastes und des Gabelbaums.
 
7. Mit der Anmeldung zum Schulungsprogramm ist die Zahlung zu leisten. Ein Rücktritt befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung. Wird die Ausbildung auf eigenen Wunsch vorzeitig abgebrochen, besteht keinerlei Anspruch auf Erstattung.
 
8. Die Haftung des Centers für Beschädigung, Verzug und Unmöglichkeit der Leistung wird für Fälle höherer Gewalt ausgeschlossen.
 
9. No-limit bedeutet, dass die angemeldete Person dazu berechtigt ist, eines der vorhandenen Boards/Segel ohne Zeitbegrenzung, im Rahmen der Öffnungszeiten zu benutzen. Das Material darf nicht weitergegeben werden.
 
10. Jugendliche unter 18 Jahren müssen diese Bedingungen durch ihren gesetzlichen Vertreter unterschreiben lassen.
 
11. Jede Streitigkeit, die in Zusammenhang mit der Bootsvermietung oder mit der Teilnahme an einem Programm entstanden ist, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der griechischen Gerichte in Athen, da dort der Sitz der Firma liegt.
 
12. Das griechische Wassersportgesetz schreibt Schwimmwestenpflicht vor. Nichteinhalten dieses Gesetzes ist auf eigene Gefahr und im Falle einer Kontrolle ist die Strafe vom Teilnehmer selbst zu bezahlen.
 
13. Ich erkenne die Teilnahmebedingungen durch meine Unterschrift an. Bei Abschluss einer Materialversicherung sind alle Schäden abgedeckt, außer grob fahrlässige Handhabung des Materials.